Copyright: Grundsätzlich gilt: Alle Bilder sind mein persönliches Eigentum und unterliegen dem gültigen Urheberrecht. Bei den näher abgebildeten Personen liegt ein Model-Realease-Vertrag beim Autor vor. Für rein private Zwecke - nicht für Veröffentlichungen jedweder Art, auch nicht in Socialmedia – dürfen die Fotos in der vorliegenden Auflösung heruntergeladen werden, eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist verboten. Die Fotos dürfen nicht verändert werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Der Urhebervermerk ("Wasserzeichen") sowie die EXIF-Daten dürfen nicht entfernt werden.
Als Copyright sind folgende Angaben an den Fotos bzw. im Impressum wahlweise möglich: Bilderdienst Spreewald, spreewald-foto.de, Peter Becker. Die Autorenangabe ist verpflichtend, bei Zuwiderhandlungen können 100 Prozent des Verkaufspreises als Nachgebühr eingefordert werden.
Erklärung des Fotografen:
Die Fotobestellung, welche schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages. Eine Anzahlung bzw. Zahlung der Gesamtsumme gilt ebenfalls als Vertragsbestätigung. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Fotos in digitaler Form übergeben. In diesem Fall verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht: "Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt."
Widerrufsrecht: Der Widerruf ist zu richten an:
Peter Becker
Zum Schwarzen Berg 14
03226 Vetschau/Spreewald
Fax: 035433-55075
EMail: info[at]spreewald-foto.de
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind empfangene Leistungen zurückzugewähren.
Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Pflichten und Rechte des Käufers: Der Käufer darf die Fotos nur im Rahmen der abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung verwenden. Jede andere Verwendung ist vorher schriftlich zu vereinbaren. Da es sich üblicherweise um eine Mitnutzung (einfaches Nutzungsrecht) handelt, können gleiche Motive mehrfach im Umlauf sein**. Eine volle Ausschließlichkeit (Exklusivrecht) ist nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. Diese Fotos werden ab Kaufdatum aus dem allgemeinen Pool entfernt und stehen niemanden für eine zukünftige Verwendung zur Verfügung. Dennoch ist es möglich, dass Fotos bereits früher in Umlauf gelangt sind.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Eventuelle Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat anzumelden, es gilt das Rechnungsdatum. Die Verjährung tritt mit Ablauf von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum) ein.
Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag, einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.
Soweit eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
**Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513), in Kraft getreten am 01.01.2008:
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.