Medien- und Bilderdienst Spreewald
 
Inh. Peter Becker


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Copyright: Grundsätzlich gilt: Alle Bilder sind mein persönliches Eigentum und unterliegen dem gültigen Urheberrecht. Bei den näher abgebildeten Personen liegt  ein Model-Realease-Vertrag beim Autor vor. Für rein private Zwecke - nicht für Veröffentlichungen jedweder Art, auch nicht in Socialmedia – dürfen die Fotos in der vorliegenden Auflösung heruntergeladen werden, eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist verboten. Die Fotos dürfen nicht verändert werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Der Urhebervermerk ("Wasserzeichen") sowie die EXIF-Daten dürfen nicht entfernt werden.

Als Copyright sind folgende Angaben an den Fotos bzw. im Impressum wahlweise möglich: Bilderdienst Spreewald, spreewald-foto.de, Peter Becker. Die Autorenangabe ist verpflichtend, bei Zuwiderhandlungen können 100 Prozent des Verkaufspreises als Nachgebühr eingefordert werden.

Erklärung des Fotografen:  

  • Die Fotos wurden nach bestem Wissen und Gewissen unter Wahrung und Achtung der Persönlichkeitsrechte angefertigt.  Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen über "Rechte am Bild". Bei Gruppenfotos (meist Kahn-, Paddel- und Kremserfotos) liegt keine ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen vor, da hier von einem "Kulissenfoto" ausgegangen werden kann ("Menschen in einer Landschaft") *
  • Dem Nutzer wird empfohlen, sich vor der Verwendung der erworbenen Fotos über die rechtliche Situation und die Konsequenzen zu informieren.
  • Für Dauerbezieher gilt zusätzlich die Vertragsvereinbarung (s. Muster)

Die Fotobestellung, welche schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages.  Eine Anzahlung bzw. Zahlung der Gesamtsumme gilt ebenfalls als Vertragsbestätigung. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Fotos in digitaler Form übergeben. In diesem Fall verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht: "Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt."

  • Fotodrucke, beispielsweise auf Leinwand, als Fototapete oder ähnliche Verwendungen, werden von einem externen Partner gefertigt. Dieser tritt dann auch als Geschäftspartner des Kunden auf, es gelten dessen AGB.
  • Details s. Fotoerwerb

Widerrufsrecht: Der Widerruf ist zu richten an:
          
        Peter Becker
        Zum Schwarzen Berg 14
        03226 Vetschau/Spreewald
        Fax: 035433-55075
        EMail: info[at]spreewald-foto.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind  empfangene Leistungen zurückzugewähren.

Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen  Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Pflichten und Rechte des Käufers: Der Käufer darf die Fotos nur im Rahmen der abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung verwenden. Jede andere Verwendung ist vorher schriftlich zu vereinbaren. Da es sich üblicherweise um eine Mitnutzung (einfaches Nutzungsrecht) handelt, können gleiche Motive mehrfach im Umlauf sein**. Eine volle Ausschließlichkeit (Exklusivrecht) ist nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. Diese Fotos werden ab Kaufdatum aus dem allgemeinen Pool entfernt und stehen niemanden für eine zukünftige Verwendung zur Verfügung. Dennoch ist es möglich, dass Fotos bereits früher in Umlauf gelangt sind.

  • Dem Käufer wird empfohlen, sich vor der Verwendung der erworbenen Fotos über die rechtliche Situation und die Konsequenzen zu informieren**.
  • Der Käufer hat mit großer Sorgfalt die Fotos zu verwenden und darf sie in ihrer Grundaussage nicht verändern.
  • Für die Auftragsfotografie (Events, Objekte etc.) gilt: Die Fotos dürfen vom Auftraggeber vollumfänglich für seine Zwecke genutzt werden. Dennoch gilt das Urheberrecht, d.h. der Fotograf ist als Autor bei allen Veröffentlichungen anzugeben. 
  • Die Fotos werden für ein Jahr vom Fotografen in einem Downloadportal vorgehalten. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Löschung ohne Ankündigung.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Eventuelle Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat  anzumelden, es gilt das Rechnungsdatum. Die Verjährung tritt  mit Ablauf von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum) ein. 

Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend  den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Eine Weitergabe Ihrer  Daten erfolgt nicht.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag, einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen. 


Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Aktualisiert: 1. Januar 2024

Kommentierungen:

*Kommentierung zu Rechte am eigenen Bild:
Das Recht am eigenen Bild wird zugunsten etwa der Meinungs-, Presse- und der Kunstfreiheit eingeschränkt.
Daher macht das Gesetz in § 23 KunsturhG in einem abschließenden Katalog Ausnahmen, in denen die Abgebildeten nicht in die Veröffentlichung einwilligen müssen:
• Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte,
• Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen,
• Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben und
• Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt wurden, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient
Diese Ausnahmen gelten allerdings dann nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird – hier muss am Ende eine Interessenabwägung im Einzelfall entscheiden.

   

**Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513), in Kraft getreten am 01.01.2008: 


  (1) Der Urheber kann  einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.         

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.       

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.         

(4) (weggefallen)         

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.    



    

 
 
 
 
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